Zur merkwürdigen Zahlungsmoral
des Herrn Seppl Freibier von Steinhorn
zu den drei Stoffeltieren in Beiterningen

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Alfred Schaff im Interview

„Seppl Freibier von Steinhorn zu den drei Stoffeltieren in Beiterningen“ und „Alfred Schaff“ sind anonymisierte Namen real existierender Personen. Das Interview spiegelt die Sichten des Interviewten und des Interviewers auf reale Sachverhalte und Ereignisse und schildert realsatirische Tatsachen. Eilige Leser überfliegen die Tabellen.

Karlheinz Hug: Guten Tag Herr Schaff!

Alfred Schaff: Guten Tag Herr Hug!

Sie sind selbstständiger Maurervorarbeiter und betreiben ein Maurergeschäft.

Ja, seit 2008 habe ich für über 250 Kunden Aufträge erfolgreich ausgeführt.

Einer Ihrer Kunden heißt Seppl Freibier von Steinhorn zu den drei Stoffeltieren in Beiterningen. Er ist schon wegen seines langen Namens zu bedauern, diese Erblast trägt er unverschuldet. Deshalb nennen wir ihn hier Steinhorn, der Kurzname ist ja immer noch dreimal so lang wie meiner. Haben Sie an Steinhorn etwas Besonderes bemerkt?

Ja, Steinhorn schuldet mir rund 13.000 Euro. Bisher haben sonst alle Kunden ihre Rechnungen sofort bezahlt. Nur Steinhorn weigert sich seit März 2013, die Rechnung zu begleichen für die Arbeit, die ich für ihn geleistet habe.

Was haben Sie denn für Steinhorn gearbeitet?

Ich habe die Bodenplatte gemacht für die Hütte am Hohenstoffeln...

...für die das Landratsamt im Juni 2016 eine Baueinstellungsverfügung erlassen hat, weil die Hütte rechtswidrig errichtet wurde?

Ja, genau die. Von den baurechtlichen Problemen wusste ich aber damals nichts.

Porschetrip zur Jagdhütte

Erzählen Sie mal der Reihe nach. Wie kam der Auftrag von Steinhorn zu Ihnen? Kannten Sie Steinhorn vorher schon?

Nein, wir kannten uns nicht. Das lief über einen Architekten, mit dem ich seit Jahren gut zusammenarbeite. Der hat einen Studienfreund, der im Personalvorstand von Porsche war. Dieser Porschemanager – ein leidenschaftlicher Jäger – kannte Steinhorn. Steinhorn wollte eine Hütte am Hohenstoffeln bauen und vermieten. Der Porschemann war davon begeistert, er hätte gern Jagd-Wochenenden in der Hütte am Stoffeln verbracht.

Daraus ist nichts geworden, der Traum von der Jagdhütte hat sich verflüchtigt. Aber zurück zu Steinhorns Auftrag, wie kam es dazu?

Steinhorn hatte wohl Probleme, einen Maurer für das Fundament der Hütte zu finden, also hat er den Porschemann gefragt, und der hat seinen Studienfreund, den Architekten gefragt, und der hat mich gefragt, und ich dachte: Naja, schau ich mir mal an.

Wann war das erste Zusammentreffen mit Steinhorn?

Im Januar 2013 ist der Porschemann mit mir im Cayenne zum Bauplatz am Stoffeln hochgedüst, da waren Steinhorn und sein Vorarbeiter. Wir haben uns das Gelände angeschaut und besprochen, was zu machen ist.

Pfeiler oder Aufschüttung?

Wie sah der Bauplatz damals aus? Gab es noch Spuren oder Reste der alten Hütte?

Die alte Hütte war bis auf Grundmauerreste weg, übrig war ein uralter Keller aus Bruchsteinen, der mit Holzteilen gefüllt war. Offenbar war die alte Hütte abgebaut und die Balken und Bretter waren in den Keller geworfen worden. Außenrum zum Acker hin war fast alles abgeholzt.

Wie verlief die erste Besprechung? Wie kam es zum Auftrag für die Bodenplatte?

In einem Plan für die Hütte von einem Ingenieurbüro mit Datum 14.11.2012 waren Betonpfeiler an der Westseite vorgesehen, um das Gefälle nach Westen auszugleichen, der Bauplatz liegt ja am Hang. Die Bodenplatte auf Pfeilern zu lagern wäre aber sehr aufwendig gewesen...

...und überdimensioniert für eine forstwirtschaftliche Schutzhütte.

Deshalb habe ich eine einfachere und kostengünstigere Lösung vorgeschlagen, nämlich das Hanggefälle mit Recyclingkies aufzufüllen. Das hat Steinhorn eine Menge Geld gespart. Außerdem war das Holz im Keller keine Grundlage für eine Bodenplatte, denn wenn es verfault, senkt sich der Boden. Steinhorn hat beide Argumente eingesehen. Seine Leute haben den Keller leer geräumt. Wir haben vereinbart, dass ich den Untergrund für die Zufahrt vom Waldweg zum Bauplatz und für die Bodenplatte ebne – also die Höhenunterschiede und das Kellerloch mit Recyclingkies verfülle und verfestige – und die Bodenplatte erstelle.

DSC00310_verfestigte_Zufahrt_2013-03 Neu angelegte Zufahrt vom Waldweg, links Rüttelplatte
(Die Fotos sind chronologisch geordnet.)

Zuerst musste ich die Zufahrt vom Waldweg zum Bauplatz herstellen: Humusschicht abtragen, mit Recyclingkies gleichmäßiges Gefälle schaffen, Untergrund mit Rüttelplatte so verdichten, dass er schwere Lastwagen trägt.

DSC00314_Hang_vor_Auffuellung_2013-03 Hang während der Auffüllung zur Grundfläche

Dann musste ich am Hang eine genügend große ebene Fläche für die Hütte und den Park- und Wendeplatz schaffen. Der Pfosten in der Bildmitte des obigen Fotos zeigt die Zielhöhe der Auffüllung an.

DSC00317_Kellerrest_2013-03 Teilgefüllter Keller der alten Hütte

Im obigen Foto sind noch Bruchsteine des alten Kellers zu erkennen, bevor sie unter der Recyclingkiesschicht verschwinden.

DSC00324_aufgeschuettete_Boeschung_2013-03 Böschung der angefüllten Grundfläche

Der frisch gefallene Schnee lässt deutlich erkennen, wie stark sich die neu geschaffene Grundfläche über das natürliche Gefälle erhebt.

Auftrag ohne Pflichtenheft

Gab Steinhorn Ihnen ein Pflichtenheft oder einen schriftlichen Auftrag?

Nein, das lief alles mündlich, wie das üblich ist bei Kleinaufträgen. Ich habe aber am 16.01.2013 ein erstes schriftliches Angebot abgegeben mit den Teilarbeiten, Arbeits- und Materialaufwand und Kosten. Als ich dann beim Arbeiten war, kam Steinhorn öfter mit Zusatzaufträgen: dies und das noch, dies nicht so, sondern so. Bis zum 02.03.2013 habe ich zwei ergänzte Angebote nachgereicht und ihm gesagt, dass ich weitere Zusatzaufträge nach Zusatzaufwand abrechne. Er war damit einverstanden. Das ist kein Problem bei normalen Kunden, aber bei Steinhorn schon, das habe ich später gemerkt.

Erhielten Sie gar nichts Schriftliches?

Doch, es gab Architektenzeichnungen der Hütte mit Grundrissen, Schnitt und Seitenansichten, mit dem Titel „Erneuerung einer Schutzhütte“ und dem Datum Mai 2012. Zum Anfangen brauchte ich ja die genauen Maße für die Bodenplatte. Im Erdgeschoss waren ein großer Raum, ein Zimmer, ein Lager und ein Bad/WC eingezeichnet. Wo die Öffnungen für Nutz- und Abwasser sein sollten war aber noch nicht drin, das hat Steinhorn erst nach Angebotsabgabe festgelegt.

Welche Maße haben die Bodenplatten der neuen und der alten Hütte?

Die Bodenplatte der neuen Hütte misst 11 mal 8,5 mal 0,2 Meter. Die alte Hütte hatte gar keine Bodenplatte, sondern nur Mutterboden.

„Erneuerung“ bedeutet also: Wo früher kein Beton war, befinden sich jetzt 19 Kubikmeter und damit 45,6 Tonnen Beton, obwohl Steinhorn der Baurechtsbehörde zusichert, die Hütte nur dem Bestand entsprechend zu errichten.

Mit Aufkantung sind es sogar 20 Kubikmeter, also 48 Tonnen.

Sickergrube mit Chemikalieneinsatz

War die Verlegung der Nutz- und Abwasserrohre einer der Zusatzaufträge?

Ja, ich war zunächst zwei Tage damit beschäftigt, das Grundstück vorzubereiten. Da wusste ich noch nicht, wie die Entwässerung verlaufen soll. Deshalb hatte ich entsprechende Arbeiten im Angebot nicht berücksichtigt, was Steinhorn später ausgenutzt hat. Man kann aber keine Bodenplatte ohne Entwässerung erstellen, man muss zumindest wissen, wo der Ablauf des WCs ist. Steinhorn meinte, dass er sich dazu Gedanken mache. Später kam er und ergänzte im Grundriss der Architektenzeichnung, wo er die Wasserrohre und die Sickergrube haben wollte. Also der Plan, wo Rohre liegen sollen, kam erst während der Arbeiten. Steinhorn hat sechs Öffnungen und die Leitungen für Nutz- und Abwasser skizziert. Danach habe ich die grünen KG 2000-Rohre verlegt.

DSC00325_Abwasserrohr_mit_2_Oeffnungen_2013-03 Abwasserrohr mit zwei Öffnungen in der aufgegrabenen Grundfläche

Wofür waren die sechs Öffnungen gedacht?

Vier für Abwasser, ein Leerrohr für die Quellwasserzuführung und ein Leerrohr, in dem Strom verlegt werden sollte. Zu den Abwasserleitungen für Bad und WC kamen also zwei weitere dazu, für die Küche und wer weiß was.

DSC00329_Grundflaeche_6_Oeffnungen_2013-03 Grundfläche mit sechs Öffnungen: links eine, rechts drei für Abwasser, mittig hintereinander Leerrohre für Zuwasser und Strom

Haben Sie auch den Schacht gebaut, der unterhalb der Hütte liegt, etwa 5 Meter nordwestlich? Was befindet sich darunter?

Ja, den Schacht mit Konus habe ich für die Entwässerung der Bodenplatte eingebaut. Darunter ist eine Sickergrube, etwa 3 Meter tief, untendrin ist Sickerkies. Die Grube auszubaggern war harte Arbeit, das hat mich vier Stunden gekostet, weil viele große Felsbrocken drin gesteckt sind. Der Arbeitsaufwand und das Rohrmaterial waren nicht im Voraus kalkulierbar, deshalb ergab sich dafür ein eigener Rechnungsposten.

DSC00332_Sickergrube_Aushub_2013-03 Ausbaggern der Sickergrube

Die Abwässer von Küche, Bad und WC sollten in dieser Sickergrube am Rand des Felds landen?

Ja klar, Spül- und Waschmittel, alles rein, über die Fäkalien wollte Steinhorn Chemikalien schütten.

Ein Fachmann beim Schaffen

Was waren die nächsten Arbeitsschritte?

Nach dem Einbau des Sickerschachts begann ich mit der Abschalung der Bodenplatte, das ist der Rand aus Holz, damit der Beton nicht wegfließt. Auf den verfestigten Unterbau mit den eingelegten Rohren kam Feinkies...

DSC00335_Abschalung+Feinkies+Baustahlmatten_2013-03 Abschalung der Bodenplatte, Feinkies vor Verteilung, vorne Baustahlmatten

...der zu einer ebenen Schicht verteilt wurde.

DSC00340_geebneter_Feinkies+Styrodurplatten_2013-03 Geebnete Feinkiesschicht, links zwei Lagen Styrodurplatten

Auf der Feinkiesschicht wurde eine Wärmedämmschicht aus Styrodur verlegt, also extrudiertem Polystyrol, wie sie bei Wohnhäusern üblich ist, damit man keine kalten Füße kriegt. Die untere Styrodurschicht ist 12 cm dick, die seitliche 4 cm.

DSC00342_Waermedaemmschicht_6_Oeffnungen_2013-03 Wärmedämmschicht aus Styrodur mit sechs Öffnungen

DSC00344_Schacht_zur_Sickergrube_2013-03 Schacht zur Sickergrube am Ackerrand

Der nächste Schritt war, das Styrodur mit Plastikfolie zu überdecken.

DSC00345_Styrodur+Plastikfolie_2013-03 Plastikfolie über Styrodurschicht

Danach wurden die Baustahlmatten verlegt.

DSC00349_zweischichtige_Stahlarmierung_2013-03 Armierung aus zwei Lagen von Baustahlmatten

Für die Aufkantung (mehr dazu unten) musste ich nachträglich 76 Meter Stahlleisten und 150 Bügel besorgen und einbauen; siehe obiges Foto neben der seitlichen Styrodurschicht. Schließlich wurde die Betonplatte gegossen.

DSC00352_Bodenplatte_2013-03 Bodenplatte, Beton frisch gegossen

Ihre Fotos dokumentieren das Werk eines erfahrenen Fachmanns. Neben Wissen und Können beeindruckt die Logistik, das richtige Werkzeug und Material zur richtigen Zeit zum richtigen Ort zu schaffen. Trotzdem wechsle ich jetzt die Sichtweise.

Bau ohne Zulassung

An der Stelle der abgebauten Hütte ist nach heutigem Recht keine Hütte mehr zulässig, nicht mal ein Geräteschuppen, schon gar nicht eine Hütte mit Wasser, Strom und Wärmedämmung, die längere Aufenthalte von Menschen ermöglicht. Zeigte Steinhorn Ihnen eine schriftliche Zulassung des Bauvorhabens durch die Baurechtsbehörde?

Nein.

Hatten Sie rechtliche Bedenken gegen das Bauvorhaben?

Daran habe ich damals nicht gedacht. Mein Eindruck war, dass sich der Porschemanager und der Waldbesitzer Steinhorn korrekt verhalten. Ich gehe davon aus, dass ein Kunde baurechtliche Fragen klärt, bevor er Aufträge vergibt. Also hatte ich keinen Grund, an Steinhorns Seriosität zu zweifeln. Ich halte einen neuen Kunden auch nicht von vornherein für einen Rechnungspreller, bis dahin war ja unter meinen Kunden keiner, und seither auch nicht.

Das erinnert an den Fall des Großplagiators Karl-Theodor zu Guttenberg, der mit seinem Charme und dem guten Ruf seines Vaters seinen Doktorvater so blendete, dass dieser renommierte Wissenschaftler die zahlreichen Plagiate in Guttenbergs Dissertation nicht wahrnahm.

Quellwasser für Bad und WC

Erteilte Steinhorn während der Arbeiten weitere Zusatzaufträge?

Ja, ich sollte den Quellwasserkanal von der Quelle zur Hütte graben. Ich habe mich bereit erklärt, das auch zu machen, weil mein Bagger eh schon da war.

Wo liegt diese Quelle?

Die liegt rund 100 Meter den Waldweg hinauf, dort links rein rund 50 Meter im Wald.

Die Quellwasserzuführung ist aber nicht fertiggestellt. Was ist passiert?

Anfangs war das Stück zur Quelle zugewachsen, sodass ich die Arbeit nicht richtig einschätzen konnte und nur eine grobe Aufwandsschätzung in das Angebot geschrieben habe. Ich habe vier Betonrohre angeliefert, darunter einen Schacht mit Konus, der war als Kontrollschacht für die Quellwasserzuführung gedacht. Die Rohre liegen noch neben dem Waldweg, die hat Steinhorn bis heute nicht bezahlt. Nachdem eine Schneise zur Quelle geschlagen war, habe ich gesehen, dass der Aushub eine Sache für ein Tiefbauunternehmen ist, weil ich das mit meiner Maschine nicht bewerkstelligen kann. Da sind tief verwurzelte Baumstümpfe auszugraben, das schafft mein kleiner Bagger nicht.

Bei einer Besichtigung mit Steinhorn und seinem Vorarbeiter habe ich ihnen das Problem erklärt. Wir haben einvernehmlich auf den Zusatzauftrag zur Quellwasserzuführung verzichtet. Also habe ich nichts für Kanalarbeiten in Rechnung gestellt. Trotzdem behauptet Steinhorn, ich hätte Quellwasser-Kanalarbeiten berechnet, aber nicht ausgeführt, und deshalb verweigert er die Zahlung der ganzen Rechnung.

Anscheinend fand Steinhorn kein Tiefbauunternehmen, das bereit gewesen wäre, ohne baurechtliche Zulassung einen Quellwasserkanal für eine Klospülung durch einen landschaftsgeschützten Wald zu baggern.

Zusatzaufträge ohne Bezahlung

Erteilte Steinhorn weitere Zusatzaufträge, die zu Konflikten führten?

Ja, die Aufkantung kam als Zusatzauftrag etwa zwei bis vier Tage, nachdem ich mit den Arbeiten angefangen hatte. Es handelt sich um eine 16 cm breite Erhöhung um 14 cm rund um die Bodenplatte, damit die untersten Rundhölzer der Hüttenwände nicht im Dreck aufliegen. Das war nicht in der Zeichnung, Steinhorn wollte das so. Der Wunsch war für mich nachvollziehbar, also habe ich das gemacht, als zweiten Betongussvorgang.

DSC00354_Aufkantung_2013-03 Aufkantung, frisch gegossen

Warum führte das zu einem Konflikt?

Die Aufkantung steht nicht in meinem Angebot, sie kam ja erst danach zur Sprache. Ich habe Steinhorn gesagt, dass ich dafür mehr Beton brauche und das nach Stunden und Aufwand abrechne. Monate nachdem er die Bezahlung der Rechnung verweigert hatte, bestritt er, dass es ein Zusatzauftrag mit Zusatzaufwand war.

Fand eine Abnahme der Arbeiten statt?

Steinhorn war während meinen Arbeiten oft auf der Baustelle und immer mit den Arbeiten und Materialien zufrieden. Nach Abschluss der Arbeiten kam er zur Abnahme und bestätigte, dass er sehr zufrieden mit den Arbeiten und der Bodenplatte sei und die Arbeiten abgenommen seien. Wegen des guten Einvernehmens bei der Abnahme habe ich ihm dann noch kostenfrei Rollen mit schwarzen Elektrorohren zu seinem Schloss hinunter transportiert...

...wohl die Rohre für die Solaranlage, die zu früh geliefert wurden. Tja, die Logistik.

Leider waren nur wir beide bei der Abnahme anwesend. Monate später behauptete Steinhorn, die Arbeiten seien nicht abnahmefähig und nicht abnahmereif.

In welchem Zeitraum führten Sie Arbeiten an der Hütte aus?

Ich habe im März 2013 gute zwei Wochen dort gearbeitet. Die erste Teilrechnung habe ich am 21.03. geschrieben, die zweite am 25.03. nach der Aufkantung. Rechnungen schreibe ich immer gleich nach dem Ende der Arbeiten, damit ich nichts vergesse.

Was ist der Rechnungsbetrag?

20.040,85 Euro. Bis auf einen Abschlagsbetrag von 7.317,06 Euro habe ich davon bisher keinen Cent gesehen. Steinhorn weigert sich, die restlichen 12.723,79 Euro zu bezahlen.

Steinhorn hat also 37 % bezahlt, 63 % behalten. Wie verhalten sich der Porschemanager und der Architekt dazu?

Beiden ist das ziemlich peinlich. Beide haben Steinhorn nahegelegt, die Rechnung zu bezahlen, aber er ist bisher stur geblieben.

Von der Rechnung zum Rechtsstreit

Wie ging es weiter, nachdem Sie die Rechnung versandt hatten?

Steinhorn wollte Änderungen an der Rechnung und Unterlagen, also habe ich verbesserte Fassungen der Rechnung, Lieferscheine und das Prüfzeugnis RC-Material nachgereicht. Dann hat er wochenlang fast täglich angerufen und auf den Anrufbeantworter gesprochen. Er wollte noch dies und das, was kaum verständlich war.

Verständigungsprobleme sind ja menschlich. Auch zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern können Missverständnisse auftreten. Der Lieferant versteht den Auftrag anders als ihn der Kunde gemeint hat und führt ihn anders aus. Normalerweise wollen beide Seiten einen Konflikt durch einen Kompromiss beilegen. Wie verlief das mit Steinhorn?

Ich habe versucht, durch Nachreichen weiterer Dokumente die strittigen Fragen zu klären. Aber bei Steinhorn war keine Bereitschaft zu erkennen, sich gütlich zu einigen. Er hat kein Vergleichsangebot gemacht. Mir kam es vor, als ob er Haare in der Suppe sucht, um das Hauptgericht zu prellen.

Wie ging es weiter?

Als mir klar wurde, dass Steinhorn nicht kompromissbereit war, habe ich mich zu zivilrechtlichen Schritten entschlossen und schließlich eine Klage gegen ihn eingereicht. Seit 22.08.2013 ist der Rechtsstreit beim Landgericht anhängig und zieht sich nun schon Jahre hin.

DSC02332_Basisstaemme_mit_Leerrohren_2013-Sommer Beginn des Hüttenbaus im Sommer 2013

Im Sommer 2013 fing Steinhorn an, die Blockhütte zu bauen, und zwar zunächst nur die unteren beiden Rundhölzer. Die Wände wurden erst im Herbst 2013 aufgebaut. Aber von Anfang an wurden auf jeder Seite mehrere Leerrohre für Strom eingezogen (Foto oben). Zu diesem Zeitpunkt war die Bodenplatte für Steinhorn völlig in Ordnung. Erst im Dezember 2014 fand er angeblich „erhebliche Mängel“, um meine Forderung zu drücken.

Ich weiß nicht, warum sich der Hüttenbau zwischen April und November 2013 verzögerte, aber Steinhorn warf mir vor, ich hätte den „Bauzeitenplan komplett durcheinander gebracht“, und drohte, mich für „Bauverzögerungen in Regress zu nehmen“. Das war im Juli 2013, als die Rechtssache vom Mahngericht zum Landgericht ging. Ob er mich damit einschüchtern wollte?

Vom Sachverständigengutachten zum nächsten

Warum dauert das Gerichtsverfahren so lang?

Steinhorn stellt Behauptungen auf, die er nicht beweisen muss, denn die Beweislast liegt bei mir als Kläger, ich muss seine Behauptungen widerlegen. Gelingt mir das nicht, wird ein Sachverständiger bestellt, dessen Gutachten dauert und kostet. Außerdem werden Termine oft verschoben.

Können Sie Steinhorns Behauptungen zusammenfassen?

Steinhorns Vorwürfe betreffen Qualität und Quantität meiner Leistungen. Zur Qualität ist sein Ansatz, sowohl beim Rohmaterial, dem Recyclingkies, als auch beim Endprodukt, der Bodenplatte, Mängel zu behaupten. Zur Quantität leugnet er die Zusatzaufträge. Er behauptet, dass mein schriftliches Angebot alles umfasse und bestreitet meine darüber hinausgehenden Rechnungsposten für die Zusatzaufträge. Zudem bestreitet er den Umfang des verbrauchten Materials und der aufgewendeten Arbeitsstunden, letztlich jeden Einzelposten. Bildlich gesprochen: Er feuert aus allen Rohren, lädt nach, irgendein Geschoss wird treffen.

Können Sie die einzelnen Streitpunkte aufzählen? Welche Forderungen und nach Ihrer Ansicht falschen Behauptungen hat Steinhorn aufgestellt? Zu welchem Zeitpunkt? Was sind Ihre Gegenargumente?

Jedes Korn aus Steinhorns Schrotladungen zu verfolgen würde hier zu weit führen in Spitzfindigkeiten, die nur bezwecken, das Gericht zu beschäftigen. Die folgenden zeitlich geordneten Tabellen zeigen, wie Steinhorn nach und nach mehr fordert und behauptet. Anfangs ging es ihm um Kiesqualität, Wiegescheine, Lieferketten. Nach Einleitung rechtlicher Schritte bemühte er sich zu bestreiten, dass die Abnahme vollzogen war, weil sich die Beweislast mit der Abnahme umkehrt, also vom Lieferanten – mir – auf den Kunden – ihn – übergeht.

Vorwurftabelle 2013-04

Steinhorns Forderung, Behauptung Schaffs Antwort, Argument
09.04.2013: „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ des Recyclingkieses gefordert Prüfzeugnis RC-Material mit Erläuterungen zugesandt
17.04.2013: Wiegescheine für Recyclingmaterial und Beton fehlen. Lieferscheine zugesandt
18.04.2013: Nachweis der Lieferkette des Recyclingmaterials „vom Abbruchobjekt bis zu mir“ fehlt. Da Lieferkette nicht ausreichend nachgewiesen, keine Zahlung Die Lieferkette ist durch das Prüfzeugnis bestens nachgewiesen, da bei Recyclingmaterial Herkunftsnachweise für Einzelchargen nicht möglich sind und daher nicht verlangt werden können. Üblicherweise beprobt man größere Halden gebrochenen Materials von unterschiedlichen Baustellen und Anlieferern und erstellt dafür Prüfzeugnisse. Steinhorns Forderung ist kein Grund, die Bezahlung des fachgerecht bearbeiteten Auftrags zu verweigern.
30.04.2013: Nachweise über die Qualität des eingebauten Betons durch Lieferscheine oder Rechnungen erbringen Lieferscheine sind längst zugesandt. Kunden erhalten üblicherweise keine Lieferantenrechnungen.
30.04.2013: Schaff ist laut Angebot vom 02.03.2013 zu Kanalarbeiten Quellwasserzuführung verpflichtet, hat sie aber nicht ausgeführt. Im Gespräch vor Ort haben wir einvernehmlich auf diesen Auftragsteil verzichtet.
30.04.2013: Wiegescheine zu den Lieferscheinen für Sand, Split, Kies, Recycling fehlen. Lieferscheine enthalten alle Informationen.
29.07.2013: Werk nicht abnahmefähig, Werklohnanspruch nicht fällig Vier Monate nach der Abnahme tut Steinhorn so, als ob sie nicht stattgefunden hätte. Er hat kein Recht, Abnahme und Bezahlung zu verweigern.

Im Sommer 2013 hat er angefangen, die Blockhütte zu errichten. Da ihm die Bodenplatte gut genug für den Hüttenbau ist, hat er meine Arbeitsergebnisse auch durch Benutzung abgenommen.

Bis auf den Quellwasserkanal habe ich alle angebotenen Arbeiten erledigt. Die in Rechnung gestellten Materialien habe ich verbaut und die Arbeitsstunden erbracht, also ist die Vergütung fällig.

29.07.2013: „Es liegt doch wohl auf der Hand, dass in einem Wald / Landschaftsschutzgebiet grundsätzlich kein RC-Schotter eingebaut werden darf.“ Schaff soll nachweisen, dass das verwandte RC-Material im Landschaftsschutzgebiet zulässig ist.

29.07.2013: Schaff soll die Frostsicherheit, Güte, Fehler- und Schadstofffreiheit und Materialmenge des Unterbaus und des Betons nachweisen.

29.07.2013: Schaff soll über Wiegescheine Liefermengen, Qualität und Güte der Baufolie, der Stahlarmierung für die Bodenplatte und Aufkantung, und des Isolationsmaterials nachweisen.

Diese Forderungen hat Steinhorn in den laufenden Rechtsstreit nachgeschoben.

Wenn sie ihm vorher wichtig gewesen wären, hätte er sie in eine Ausschreibung oder ein Pflichtenheft schreiben oder in mein Angebot diktieren können. Aber er hat das Angebot akzeptiert, ohne Landschaftsschutz, Frostsicherheit oder Schadstofffreiheit zu erwähnen.

Er hat kein Recht darauf, immer mehr Unterlagen zu fordern und damit Abnahme und Bezahlung zu verweigern. Nach § 640 (1) Satz 2 BGB kann die Abnahme nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.

29.07.2013: Schaff soll die Quellwasser-Kanalarbeiten bis zum 31.08.2013 fertigstellen. Aus heutiger Sicht ist die Quellwasserzuführung baurechtswidrig. Es gibt kein Recht im Unrecht. Steinhorn darf nicht rechtswidrige Arbeit als Voraussetzung für Abnahme und Bezahlung geleisteter Arbeit fordern.
24.03.2014: Abnahmereife erfordert vollständige Fertigstellung des beauftragten Werks sowie Vorlage von Nachweisen über erbrachte Arbeiten, soweit vor Ort nicht mehr durch Augenschein feststellbar. Zum Auftakt der Güteverhandlung nichts Neues

Recyclingkies im Landschaftsschutzgebiet

Wir unterbrechen die Tabelle, um einen Punkt näher zu betrachten: Steinhorn bemängelt, der von Ihnen verwendete Recyclingkies sei im Landschaftsschutzgebiet nicht zugelassen?

Ja, er sagt er wisse, dass es in Baden-Württemberg eine Richtlinie gebe, welches Recyclingmaterial in einem Landschaftsschutzgebiet verwendet werden dürfe und er gehe davon aus, dass ein Fachmann diese Richtlinie kenne und einhalte.

Steinhorn fordert legales Baumaterial am illegalen Bau? Der Bauherr der illegalen Blockhütte im Landschaftsschutzgebiet, deren Errichtung gegen die Landschaftsschutzgebietsverordnung „Hegau“, die Naturschutzgesetze und das Baurecht verstößt, sorgt sich darum, ob der unter der Bodenplatte verbaute Kies im Landschaftsschutzgebiet zugelassen ist? Wie glaubwürdig ist diese Sorge?

Die landschaftsverändernde Aufschüttung der Böschung, die chemisierte Fäkaliengrube, der Quellwasserkanal verstoßen krass gegen den Landschaftsschutz. Verantwortlich dafür ist allein der Bauherr Steinhorn. Hat er seine Pflichthausaufgaben erledigt, bevor er dem Maurer Schaff eine Küraufgabe stellt?

Jesus würde Steinhorn fragen: „Warum siehst du den Splitter im Auge deines Bruders, aber den Balken in deinem Auge bemerkst du nicht?“ [Matthaeus 7:3]

Welche „Richtlinie“ meint Steinhorn? In Betracht kommen höchstens „Vorläufige Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial“ des Ministeriums für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg vom 13.04.2004, auch „Dihlmann-Erlass“ genannt. Die Gültigkeit dieser vorläufigen Hinweise wird alle zwei Jahre verlängert. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg versteckt das Provisorium tief in seinem Webauftritt. Eine von den Vereinen ISTE und QRB überreichte Version ist im Webauftritt des QRB und im gemeinsamen Webauftritt der DEMOS Gesellschaft für E-Partizipation mbH, Hamburg, und der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg, Freiburg, zu finden. Muss ein Maurer solche Webauftritte durchstöbern, um sein Fachwissen zu ergänzen?

„Vorläufige Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial“ erwähnen kein Landschaftsschutzgebiet. Die Landschaftsschutzgebietsverordnung „Hegau“ erwähnt keinen Materialeinsatz. Ist Steinhorns Äußerung mehr als heiße Luft?

Naja, Steinhorn fantasiert auch eine Missachtung der „Vorläufigen Hinweise“ zu einem Straftatbestand. Aber egal. Natürlich kenne ich den Dihlmann-Erlass. Danach ist der von mir verwendete Recyclingkies der höchsten Qualitätsstufe Z1.1 in Steinhorns Z1.2-Einbaukonfiguration zulässig, dem Erlass zufolge würde Z1.2 genügen. Das belegt schon das Prüfzeugnis RC-Material, das ich Steinhorn im April 2013 geschickt habe. Das Sachverständigengutachten vom 05.04.2016 bestätigt das, nachdem ich für den Sachverständigen an fünf Stellen Handschachtungen durchgeführt habe, damit er die Kiesqualität analysieren konnte.

Damit dürfte dieser Streitpunkt erledigt sein.

Nein, ist er nicht, weil Steinhorn jetzt die Gültigkeit des Prüfzeugnisses bezweifelt.

Vom Schwarzbauer zum Rechnungspreller?

Zurück zur chronologischen Tabelle – wo stehen wir gerade?

Wir sind beim Ortstermin am 25.04.2014, zu dem Steinhorn, ich und unsere Rechtsanwälte für die formelle Abnahme zusammentrafen. Das Gespräch fand auf dem Parkplatz vor der unfertigen Blockhütte statt. Steinhorn verweigerte eine Begehung der Baustelle und eine formelle Abnahmeerklärung, weil er Wiegescheine, Mengen- und Qualitätsnachweise des Betons und des Recyclingmaterials vermisse und die Quellwasser-Kanalarbeiten noch ausstünden. Dass wir auf diesen Auftragsteil einvernehmlich verzichtet hatten, daran konnte er sich nicht erinnern. Dass er die Lieferscheine und das Prüfzeugnis RC-Material längst erhalten hatte, dazu meinte er, er wisse nicht, was er habe und es sei für ihn auch nicht relevant. Kurzum: Der Termin hat nichts gebracht außer Steinhorns bekannten Forderungen.

Gedächtnisschwund befällt ja auch hochrangige Politiker in brenzligen Situationen. Dieses Phänomen zeigt sich bei Steinhorn auch darin, dass er die Kanalarbeiten noch verlangt, nachdem ihm die Baurechtsbehörde beim ersten Baustopp längst erklärt hatte, dass die Quellwasserzuführung baurechtswidrig ist.

Das Trommelfeuer aus Steinhorns Klageerwiderung vom 05.05.2014 folgt in einer eigenen Tabelle, ohne schon gebrachte Punkte zu wiederholen. Jetzt beginnt Steinhorn, an Formalien der Rechnung rumzumäkeln und die Quantität der Mengen und Arbeitsstunden zu bestreiten.

Zur Orientierung: Zu diesem Zeitpunkt stehen die Außenwände der Blockhütte, über die Firstpfette hängen Plastikplanen als Notdach, die Baurechtsbehörde hat rechtswidrige Zustände festgestellt, der Weiterbau ist unterbrochen, die unfertige Hütte steht in eBay zum Verkauf, Steinhorn will die Hütte loswerden. Verständlich, dass er ungern die Bodenplatte bezahlt, die ihm nichts mehr nützt.

Vorwurftabelle 2014-05

Steinhorns Forderung, Behauptung Schaffs Antwort, Argument
05.05.2014: Da keine Teilabnahmen und Abschlagszahlungen vereinbart waren, kann Schaff solche nicht beanspruchen. Obwohl nicht schriftlich vereinbart, hat Steinhorn eine Abschlagszahlung geleistet. Also könnte er auch ohne schriftliche Vereinbarung Teilabnahmen akzeptieren. Das Gericht geht von einer „stillschweigenden Teilabnahme“ aus, „nachdem auf der Bodenplatte eine Jagdhütte errichtet worden ist“.
Werklohnforderung nicht fällig, da keine ordnungsgemäße, nachvollziehbare, überprüfbare Schlussrechnung vorliegt Siehe Folgendes
Nicht nachvollziehbar, da fünf Fassungen von zwei Teilrechnungen unterschiedliche Beträge ausweisen Da Steinhorn Details der Teilrechnungen moniert hat, habe ich sie korrigiert und im Begleitschreiben jede einzelne Änderung erläutert.
Nicht ordnungsgemäß: Da Schaff die vereinbarten Quellwasser-Kanalarbeiten noch nicht erbracht hat, kann er keine Schlussrechnung stellen. Da wir die Vereinbarung der Quellwasser-Kanalarbeiten einvernehmlich aufgelöst haben, stehen in der Schlussrechnung keine Kanalarbeiten.
Nicht überprüfbar wegen unterschiedlicher Nummerierung von vier Positionen im Angebot und in der Rechnung Mit drei Hochschulabschlüssen unfähig, vier Positionen auf zwei/drei Seiten, die neben einer Nummer einen aussagekräftigen Titel haben, zuzuordnen? Hoppla!
Nicht nachvollziehbar, dass der Gesamtbetrag der Rechnung über dem des Angebots liegt Da ich im Angebot nur Schätzmengen angeben konnte und nicht kalkulierbare Arbeiten offen lassen musste, habe ich ausdrücklich reingeschrieben, dass ich nach tatsächlichen Mengen, Arbeits- und Maschinenaufwänden abrechne. Zudem kamen nicht im Angebot enthaltene, später erteilte Zusatzaufträge dazu.
Bestritten wird, dass 195,5 Tonnen Recyclingmaterial verwendet wurden. 195,5 Tonnen sind durch Lieferscheine nachgewiesen.
Schaff hat keinerlei Nachweise über die Standfestigkeit der Aufkantung erbracht. Zum Zeitpunkt dieses Vorwurfs ist die Aufkantung seit sieben Monaten standfest genug, um die Blockhütte aus über 60 Baumstämmen zu tragen.
Schaff hat mir keine Gelegenheit gegeben, mich „von den Massen und der Tauglichkeit vor Schließung des Bauwerks selbst zu überzeugen“. Niemand hat Steinhorn abgehalten, jederzeit alles auf seiner Baustelle zu prüfen.
Bestritten wird, dass die angegebenen Arbeitsstunden angefallen sind. Rohrverlegung, Schachtbau, Aufkantung in 31 Stunden – wer schafft das schneller?
Quellwasser-Kanalarbeiten in Rechnung gestellt, obwohl noch nicht erbracht Die Arbeitszeit für Rohrverlegung und Schachtbau bezieht sich auf die Rohre unter und die Sickergrube neben der Bodenplatte. Dieser Zusatzauftrag hat nichts mit der Quellwasserzuführung zu tun.
Materialien und Arbeitszeiten in Rechnung gestellt, die in den Angebotspreisen enthalten sein sollten Was Steinhorn damit im Einzelnen meinte, warf er erst später in den Ring. Ich habe ihm jedes Pöstchen der Rechnung genau erklärt.

Menge geschätzt – Keller vergessen

Aus den obigen 12 neuen Streitpunkten in Steinhorns Klageerwiderung vom 05.05.2014 greifen wir einen heraus: die Menge des verbauten Recyclingkieses.

Da geht es darum, wie sich der Unterschied zwischen dem Schätzwert im Angebot und der tatsächlich verbauten Menge erklärt. Weil das Gelände ungleichmäßig vom Weg zum Acker abfällt und der Keller der alten Hütte noch voll Holz war, konnte ich nur grob abschätzen, wieviel Tonnen ich für die Böschung und die ebene Grundfläche brauche. Deshalb steht im Angebot ausdrücklich der Hinweis, dass die Tonnenmenge geschätzt ist und die Abrechnung nach tatsächlicher Menge erfolgt.

Mehr Kies habe ich vor allem gebraucht, weil es Steinhorn in der Einebnungsphase einfiel, die Bodenplatte weiter hangwärts zu verlegen. Er wollte bergseitig vor der neuen Hütte mehr Platz zum Parken und Wenden von Fahrzeugen. Schon wenige Zentimeter Verschiebung am Hang vergrößern den Höhenunterschied, was ich durch mehr Tonnen ausgleichen musste. Auf den Hinweis meinte Steinhorn nur: „Schaff!“.

Der Sachverständige hat nach den erwähnten Schachtungen einen Schätzwert für die Menge ermittelt, der unter dem tatsächlichen Wert liegt. Dummerweise hat er

  • für die Breite der Bodenplatte den falschen Wert 6,5 Meter verwendet und
  • den Keller vergessen, den ich auch mit Kies gefüllt habe.
Die Verfüllung des Kellers stand schon in meinem Angebot. Der Keller war 8 Meter lang, 2 Meter breit und etwa 3 Meter tief, das ergibt 48 Kubikmeter, mal Faktor 2 ergibt 96 Tonnen. Der falsche Sachverständigen-Schätzwert 102,4 Tonnen erhöht sich mit der korrekten Breite 8,5 Meter auf 119,1 Tonnen und mit dem Kellerinhalt auf 215,1 Tonnen. In meiner Rechnung steht 195,5 Tonnen.

Jetzt geht es um die Maße des Kellers. Steinhorn findet weder Pläne noch Skizzen noch Fotos des Kellers und der alten Hütte oder rückt sie nicht raus. Um die Kellermaße festzustellen, müsste man die Bodenplatte mehrfach durchbohren oder untertunneln. Oder einem Mitarbeiter Steinhorns glauben, der bezeugen soll, dass der Keller sehr klein und mit Steinhorns „eigenem und vorhandenem Abrissmaterial“ verfüllt wurde – entgegen meinem Angebot.

Ohne Planunterlagen des früheren Bestands zu besitzen, versichert Steinhorn der Baurechtsbehörde, dass er die neue Hütte nach dem Bestand errichtet? Geht das?

Bei Steinhorn geht noch mehr. Nach dem Gutachten hat er den falschen Schätzwert 102 Tonnen für absolut richtig erklärt, daraus ausgerechnet (übrigens fehlerhaft), dass ich 3.141,60 Euro zu viel berechnet hätte, und diesen Betrag von meiner Forderung abgezogen.

Seit wann behauptet Steinhorn, er habe den Keller mit eigenem Abrissmaterial verfüllt?

Seit 24.05.2017, also über vier Jahre nach meinem Angebot und meiner Rechnung. In allen drei Angebotsfassungen von Januar bis März 2013 steht die Leistung „bestehenden Keller verfüllen und abdichten“. Wenn Steinhorn das damals nicht gewollt hätte, stünde es nicht dreimal im Angebot. Wenn ihm nach Angebotsabgabe eingefallen wäre, eigenen Bauschutt in den Keller zu kippen, hätte ich eine weitere Angebotsfassung ohne den Keller-Posten geschrieben. Steinhorn hat vieles bestritten, was im Angebot steht und was nicht drin steht, aber diese Leistung hat er vorher nie bestritten.

Meine Arbeitsschritte habe ich fotografisch dokumentiert; mehrere Fotos zeigen den teilgefüllten Keller mit meiner Maschine (siehe drittes Foto). Leider habe ich keine Fotos von früheren Zuständen des Kellers, als er mit Holz gefüllt und als er leer geräumt war.

Nach diesem Vorgriff zu den Gutachten vom April 2016 und März 2017 ein Zeitsprung: Seit Juni 2016 prüft die Baurechtsbehörde den Erlass einer Abbruchsanordnung. Sobald der Abbruch angeordnet und umgesetzt wird, können Sachverständige den Recyclingkies einsammeln und wiegen und den Keller vermessen. Doch nun zurück ins Jahr 2014, in dem die unfertige Hütte zur Bauruine verkommt und das Plastikdach im Wind zerfleddert.

Die nächste Tabelle bringt die Vorwürfe, die Steinhorn in seiner Duplik vom 14.07.2014 draufgesattelt hat. Jetzt bestreitet er mittels Erinnerungslücken meine Darstellung der Sachverhalte. Ich verzichte darauf, Argumente in meiner Spalte zu wiederholen.

Vorwurftabelle 2014-07

Steinhorns Forderung, Behauptung Schaffs Antwort, Argument
14.07.2014: Bestritten wird, dass das auf den Lieferscheinen genannte Material „tatsächlich auf dem streitgegenständlichen Objekt eingebracht wurde“.
Es wird „bestritten, dass es sich um Material handelte, das tatsächlich für dieses Vorhaben geeignet und zugelassen war“.
Bestritten wird, dass ein Gespräch stattfand, bei dem auf die Kanalarbeiten verzichtet wurde. Das Gespräch fand in meinem Fahrzeug statt, Steinhorns Vorarbeiter war dabei.
Rechnung „völlig konfus“, „ein derartiges Durcheinander noch nirgends erlebt“
Bestritten wird, dass die Rechnungsvarianten auf Wünschen des Kunden beruhten, da er „gar keinen Anlass“ hatte, „sich hier einzumischen“. Damit widerspricht Steinhorn seiner eigenen Aussage in der Klageerwiderung vom 05.05.2014: „Nachdem der Beklagte die Rechnungen beanstandet hatte, stellte der Kläger korrigierte, neue Rechnungen“.
Bestritten wird, dass ein „Nachtragsauftrag Aufkantung“ erteilt wurde, da es an einem entsprechenden Angebot mangelte. Der Zusatzauftrag Aufkantung kam nach der letzten Angebotsergänzung. Ohne diesen Zusatzauftrag hätte ich die Aufkantung nicht ausgeführt.
Der Kunde hat „nie eine Erklärung abgegeben, dass er das Werk als im Großen und Ganzen vertragsgemäß erstellt abnehmen wolle“, da dem Werk wesentliche Arbeiten fehlten. Noch eine Erinnerungslücke
Bestritten wird, dass die in Rechnung gestellten Dienstleistungen und Gewerke auftragsgemäß erledigt bzw. erstellt wurden.
Werk weder vollständig noch mängelfrei erbracht, deshalb Forderung nicht fällig

Es folgen einige von Steinhorns mündlichen Äußerungen in der gescheiterten Güteverhandlung am 16.10.2014, wo er den Biedermann spielt: Er sei nicht da gewesen, er wisse das nicht, er sei kein Fachmann.

Vorwurftabelle 2014-10

Steinhorns Forderung, Behauptung Schaffs Antwort, Argument
16.10.2014: Schaff sagte, er wolle die Quellwasserzuführung wegen einer anderen Baustelle nicht machen. Nur ein Depp würde einen Auftrag ablehnen mit der Begründung, eine andere Baustelle sei ihm wichtiger.
Ich habe Schaff „mehrfach gesagt, dass das Material frostsicher sein muss“. „Frostsicheres Recyclingmaterial wäre 0-46 mm.“ Der Lieferschein weist die Korngröße 0-56 mm aus. Das verdichtete Material ist frostsicher. Vor allem sorgt die Wärmedämmung aus Styrodur unter und um die Bodenplatte für Frostsicherheit.
Ich habe Schaff „deutlich gemacht, dass ich Material brauche, was zum Verfüllen zugelassen ist, da es sich um ein Landschaftsschutzgebiet handelt“. Die Keule Landschaftsschutzgebiet schwingt Steinhorn erst seit 29.07.2013.

Z1.1-Kies ist am Einbauort zugelassen.

„Ich war nicht so oft vor Ort. Ich wohne ja weiter weg. Es gab nichts, was dazu kommen sollte, wir haben vorher besprochen, was zu tun ist, das muss vorher klar sein.“
Die Aufkantung war von vornherein klar, in den Plänen und im Pauschalpreis enthalten. Den Architektenzeichnungen ist nichts zu einer Aufkantung zu entnehmen.

Hätte Steinhorn von vornherein eine Aufkantung gewollt, hätte ich diese angeboten und im Pauschalpreis berechnet, allerdings den Posten „Bodenplatte mit Aufkantung“ genannt.

Rohrverlegearbeiten, Sickerschachteinbau und Aufkantung extra berechnet, obwohl pauschal im Angebot für Bodenplatte enthalten Die Zusatzaufträge Rohrverlegearbeiten und Sickerschachteinbau bei der Bodenplatte und Aufkantung der Bodenplatte stehen nicht im Angebot, da Steinhorn sie später erteilt hat. Zur Zeit des Angebots waren sie nicht kalkulierbar. Ich habe sie mit dem Hinweis angenommen, dass ich die Zusatzaufwände zusätzlich in Rechnung stelle.

Immer wieder Recyclingkies – nur ein Suppenhaar oder auch eine Psychonadel? Stellen Sie sich vor, wie Steinhorn seinen Freunden die „gesunden Eigenschaften“ der „nach Mondphase geschlagenen Rundhölzer“ und der zur Dämmung verwendeten „reinen Schafwolle“ vorschwärmt, doch dann konzedieren muss: Unterm Carrera-Parkplatz ist kein Carrara-Marmor, sondern Recyclingkies. Das schmerzt seine Seele zum Steinhornerweichen! Wer würde seine Pein nicht mitfühlen?

Ich bin kein Seelenklempner, sondern Maurer. Die in Steinhorns Schriftsatz vom 28.11.2014 produzierte Munition in der nächsten Tabelle zielt darauf, vor der Gerichtsentscheidung den Beweisdruck auf mich zu erhöhen.

Vorwurftabelle 2014-11

Steinhorns Forderung, Behauptung Schaffs Antwort, Argument
28.11.2014: Zu den „Zusatzaufträgen“ müsste Schaff „im Einzelnen konkret vortragen, wann welcher Auftrag zu welchen Konditionen erteilt worden wäre“. Wenn ich auf der Baustelle am Schaffen bin, protokolliere ich nicht jedes Gespräch mit dem Kunden. Ich bin Maurer, kein Aktenschmierer.
Es gab nie „Zusatzaufträge“ und „keinerlei Anlass, Zusatzaufträge zu erteilen“, da Schaff bei Angebotsabgabe „alle Details bekannt waren und während der Bauausführung keine Änderungen eingetreten sind“.
Die Hütte über der Bodenplatte wurde nur errichtet, „um weiteren Schaden zu vermeiden, den letztlich der Kläger zu ersetzen gehabt hätte. Die Bodenplatte ungeschützt der Witterung auszusetzen, bis der Kläger endlich sein Gesamtwerk abnahmereif erstellt hätte, wäre unvertretbar gewesen“. Eine Bodenplatte lässt sich besser und billiger vor der Witterung schützen als mit einer seitlich und oben offenen Hütte.
„Der Gesetzgeber untersagt in der Landschaftsschutzgebietsverordnung ’Hegau’ (LSG-VO Hegau § 2) ausdrücklich das Einbringen ungeeigneter Materialien in das Erdreich ... beispielsweise Bauschutt“. Hug: Falsch zitiert! Die LSG-VO Hegau erwähnt die Begriffe „Einbringen“, „Material“, „Erdreich“, „Bauschutt“ nicht einmal. Dagegen untersagt sie in § 2 (2), „Bauten aller Art zu errichten“.
Schaff hat zum Verfüllen „Bauschutt“ verwendet, kein Recyclingmaterial. Durch Prüfzeugnis nachgewiesener Z1.1-Recyclingkies ist kein Bauschutt, sondern zulässiges Material.
Verfülltes Material nicht frostsicher Frostsicherheit ist durch die Wärmedämmung und Isolierung unter und um die Bodenplatte garantiert.
Bestritten wird, dass 1. der Beklagte in Schaffs Auto sitzend die Lage der Rohre und des Schachts in die Architektenzeichnungen skizzierte, 2. die handschriftlichen Eintragungen von ihm stammen, 3. es Änderungen an den Zeichnungen gab. Unbestreitbar ist, dass 1. ein Profi die Zeichnungen vom Mai 2012 erstellt hat, 2. der Grundriss keine Wasserleitungen enthielt, 3. ein Nichtprofi nachträglich die Wasserleitungen hinein gekritzelt hat.
Bestritten wird, dass 40 €/Std. für die abgerechneten Arbeiten angemessen und ortsüblich ist.
Bestritten werden die Angaben zu Schaffs Qualifikation.
Der Beklagte wünschte keinen Sickerschacht, sondern eine Bodenplatte mit fachgerechter Entwässerung. Wasch mir fachgerecht den Pelz, aber wohin mit dem Bärendreck?
Bestritten werden Mengenangaben und Preise von Materialien, Ortsüblichkeit und Angemessenheit von Preisen, Notwendigkeit von Lkws für die Anlieferung von Kabelsand und Sickerkies.

Daraufhin hat das Gericht am 12.12.2014 einen Hinweis- und Beweisbeschluss gefasst, der einen Sachverständigen bestimmt, der in einem Gutachten klären soll, ob

  • die von mir berechnete Menge an Recyclingkies tatsächlich verbaut wurde und
  • der Kies nach der LSG-VO Hegau geeignet und frostsicher ist.
Dass Steinhorn mit einem fantasierten „Zitat“ aus der LSG-VO ballert, wundert nicht.

Zitate fälschen ist schlimmer als Plagiieren! Hat das Gericht die LSG-VO Hegau gelesen, um das „Zitat“ zu prüfen?

Warum kippt Steinhorn Bauschutt ins Erdreich seines Walds beim Erlenwiesbach 300 Meter unterhalb der Blockhütte oder duldet jahrelang, dass dies geschieht? Bauschutt im Wald ja, Recyclingkies unter der Hütte nein, wie passt das? Abgesehen davon, dass Steinhorn die Hüttenumgebung mit Plastikresten vermüllt.

Hohenstoffeln_Blockhuette_3798_Bauschutt_beim_Erlenwiesbach_2015-01-13_K_Hug Bauschutt in Steinhorns Wald am Erlenwiesbach

Kehren wir zurück zum Keller. Mir erscheint plausibel, dass Sie den Keller verfüllt haben. Aber angenommen, Steinhorn hat – wie er seit 24.05.2017 behauptet – den Keller im März 2013 mit eigenem Abrissmaterial verfüllt, also mit Bauschutt und Abfall, dann stellen sich Fragen:

  1. Hat Steinhorn damit gegen die LSG-VO Hegau verstoßen? Die angeblich „ausdrücklich das Einbringen ungeeigneter Materialien in das Erdreich ... beispielsweise Bauschutt“ untersagt? Dieses Falschzitat vom 28.11.2014 hat Steinhorn zwar erfunden, aber darf er von Schaff fordern, was er selbst missachtet? Mit zweierlei Maß messen?
  2. Am 29.07.2013 tönt Steinhorn, es liege „doch wohl auf der Hand, dass in einem Wald / Landschaftsschutzgebiet grundsätzlich kein RC-Schotter eingebaut werden darf“. Wenn qualitätsgeprüfter Recyclingkies verboten ist, kann dann ungeprüfter Bauschutt erlaubt sein?
  3. Am 30.04.2013 weiß Steinhorn, es sei „strafrechtlich verboten, Abfall im Landschaftsschutzgebiet Hegau und auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen zu verbringen, zu lagern oder einzubauen“. Wäre Steinhorn demnach nicht nur Schwarzbauer und Rechnungspreller, sondern auch Straftäter? Oder hat er sich nur im Gespinst seines Geschwätzes verheddert?
  4. Woher stammt Steinhorns Bauschutt? Von der alten Hütte kann er nicht stammen, denn die war aus Holz. Am 28.11.2014 behauptet Steinhorn, dass im Keller nur Holzteile lagerten, keine Altmaterialien, Schutt oder Unrat. Das Holz wurde nach Schaffs Hinweis aus dem Keller geräumt, weil es beim Verfaulen die Tragfestigkeit der Bodenplatte geschwächt hätte.
  5. Wenn Steinhorns Bauschutt nicht von der alten Hütte stammt, kommt er etwa von seiner Schutthalde im Wald unterhalb der Hütte? Von woher kam er dorthin oder direkt zur Baustelle?
  6. Falls Steinhorns Bauschutt doch von der alten Hütte stammt, von der Steinhorn keine Planunterlagen, keine Baudokumente findet: Woher weiß er, aus welchen Materialien der Bauschutt besteht? Welche Schadstoffe er enthält oder nicht enthält? Hat Steinhorn seinen Bauschutt fachgerecht analysieren lassen? Zudem wäre zu klären, warum er das Abrissmaterial sorgfältig getrennt hat: nur Holz in den Keller, anderer Schutt daneben oder entfernt. Später Holz raus aus dem Keller, anderer Schutt rein.
  7. Kann Steinhorn eine „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ für seinen Bauschutt vorweisen? Hat er „Wiegescheine“ dafür? Lückenlose „Nachweise der Lieferkette“ von den Abbruchobjekten bis in den Keller? Ein Prüfzeugnis mit Analyseergebnissen? Das fälschungssicher ist? Einen Qualitätsnachweis, dass dieser Bauschutt im Landschaftsschutzgebiet zulässig ist? Und frei von Schadstoffen?
  8. Kann Steinhorn nachweisen, dass sein Bauschutt frostsicher ist? Dass er die Korngröße 0-46 mm aufweist? Weil schon ein einziges Korn über 46 mm die Frostsicherheit gefährden würde!
Diese Fragen kann ich nicht beantworten, die müssen Sie Steinhorn stellen.

Na gut, dann eine andere Frage an Sie: Hat Steinhorn jemals Bedenken geäußert, im Landschaftsschutzgebiet Styrodur zur Wärmedämmung zu verwenden?

Nicht dass ich wüsste.

Mängel erfinden – Forderung drücken

Zurück zum Gerichtsbeschluss: Trotz seiner Aufrüstung vor dem Beschluss musste Steinhorn befürchten, dass das Sachverständigengutachten zu meinen Gunsten ausfallen könnte. Deshalb hat er mit dem Schriftsatz vom 22.12.2014 noch größere Geschütze aufgefahren (nächste Tabelle), die darauf zielen, wegen angeblich „erheblicher Mängel“ an der Bodenplatte ein Zurückbehaltungsrecht zu fordern und den Sachverständigen zusätzlich zu beschäftigen.

Zur Orientierung: Nach zehn Monaten eBay-Anzeige ohne Käufer für die Hütte lässt Steinhorn das Dach mit Brettern schließen und stellt einen geänderten Bauantrag für eine „Forstbetriebshütte“ mit Küche, WC, Dusche, Ofen, Abwassergrube und Solaranlage, den er später zurückzieht, weil er nicht genehmigungsfähig ist. Kein Verkauf, kein Weiterbau möglich – was nun? Schaff bezahlen? Oder den Zweck, Schaffs Forderungen zu drücken, das Mittel der Mängelvorwürfe heiligen lassen?

Vorwurftabelle 2014-12

Steinhorns Forderung, Behauptung Schaffs Antwort, Argument
22.12.2014: „Die Armierung drückt durch den Beton und ist bereits deutlich zu erkennen.“

„In der Bodenplatte finden sich mehrere Risse.“

„Die Oberfläche ist nicht eben, es bilden sich deshalb Pfützen.“

„Wasser kann wegen fehlendem Gefälle und zu hohem Ablauf nicht abfließen.“

„Die fachgerechte Beseitigung dieser Mängel wird Kosten von mindestens 5.000 € verursachen.“

Die Bodenplatte ist frei von Mängeln.

Die Beweislast für die angeblichen Mängel liegt bei Steinhorn. Er hat die genaue Art, Güte, Ebenheit, Gefälle, Pfützenfreiheit, Wasserablauf der Bodenplatte und ihre Nutzbarkeit unter freiem Himmel weder schriftlich angefordert noch beauftragt.

Was meint der Sachverständige zu diesen Vorwürfen?

Im Gutachten steht, dass die Armierung nicht zu sehen ist, Gefälle in den Plänen nicht ausgewiesen sind und offensichtlich nicht herzustellen waren, und ohne weitere (kostenpflichtige) Untersuchungen keine Kostenschätzung erfolgen kann. Allerdings hat der Sachverständige Risse in der Betonoberfläche entdeckt.

Und was meinen Sie dazu, jenseits verfahrenstaktischer Überlegungen?

Wenn die Bodenplatte Mängel hatte, warum hat Steinhorn trotzdem die Hütte draufgestellt? Die Bodenplatte war einwandfrei. Bei Beton unterscheidet man Innen- und Außenbauteile. Für Innenteile gelten schwächere Anforderungen als für Außenteile, weil man Innenbauteile nicht Wetter, Regen, Schnee, Eis aussetzt. Bei Steinhorns Bodenplatte war klar, dass sie ein Innenbauteil ist, dass eine Hütte drauf kommen soll mit einem wasserdichten Dach und Wohnräumen, bei denen schiefe Böden selten erwünscht sind.

Aber Steinhorn hat die Bodenplatte von März bis Oktober 2013 völlig schutzlos dem Wetter überlassen. Als dann die Hütte stand, konnte es durch das bald zerfetzte Plastikplanen-Notdach hinein regnen. Seit im Dezember 2014 das Dach geschlossen wurde, kann immer noch Regen durch offene Fenster und Türen eindringen.

Zu angeblichen Pfützen und zu hohem Ablauf: Wegen der Aufkantung, die man nur bei Innenbauteilen macht, kann Wasser natürlich nicht abfließen. Das ist ja ein Rand außenrum, der Beton ist dicht, die Rohröffnungen sind mit Deckeln verschlossen. Steinhorn könnte die Bodenplatte als 14 cm tiefes Schwimmbecken nutzen, ohne dass ich dafür einen Luxusaufschlag verlangt habe.

Zu angeblichen Unebenheiten: Über die Betonfläche wäre ein Boden gelegt worden, um die Räume wohnlich zu machen. Kleine Unebenheiten im Beton, falls überhaupt vorhanden, sind belanglos, weil der Bodenleger sie ausgleicht.

Zu angeblichen Rissen: Sollten sich tatsächlich kleine Risse gebildet haben, handelt es sich um sogenannte Haarrisse, die keinen Mangel darstellen. Risse können entstehen, wenn man die Bodenplatte längere Zeit ungeschützt der Witterung aussetzt. Aber das ist Steinhorns Sache, das hat nichts mit der Qualität meiner Arbeit zu tun.

Eine Rechnung – 55 Vorwürfe

Führen die Sachverständigengutachten zu Kompromissen in den Streitpunkten?

Wenn eine Frage zu meinen Gunsten geklärt scheint, dann stellt Steinhorn Zusatzfragen, wie beim Kiesprüfzeugnis. So zieht er den Rechtsstreit über Jahre hin mit immer neuen Fragen, die durch weitere Gutachten geklärt werden sollen. Motto: Wann geht Schaff die Puste aus?

Haben Sie mit anderen Kunden ähnliche Erfahrungen wie mit Steinhorn gemacht?

Nie! Steinhorn ist eine einsame Ausnahme. Alle anderen Kunden haben bisher bezahlt, keiner hatte etwas an meiner Arbeit zu bemängeln. Das klingt vielleicht unglaublich, aber es ist wirklich so. Von schnell geklärten Kleinigkeiten abgesehen.


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Geschäftsmodell und Zahlungsmoral

Steinhorns Zahlungsmoral ist – zumindest in Ihrem Fall, Herr Schaff – merkwürdig. Aber warum? Steinhorn besitzt zwei Schlösser am Fuß des Hohenstoffeln, Wälder, Felder, land- und forstwirtschaftliche Betriebe und eine Unternehmensberatung. Fällt da zu wenig ab, um einen Maurer für seine Arbeit zu bezahlen?

Andererseits: Die Schlösser instand zu halten verursacht viel Aufwand und Kosten. Es ist durchaus respektabel, dass Steinhorn dies auf sich nimmt und die Schlösser nicht verfallen lässt wie die Burg auf dem Stoffeln-Nordgipfel, den ein Ahne Steinhorns dem Fürsten von Fürstenberg zwecks Verschotterung verpachtete. Burgen und Schlösser gehören schließlich zum kulturellen Erbe der Region.

Die Geschichte zeigt: Steinhörner waren gelegentlich knapp bei Kasse und mussten sich dann neue Geldquellen erschließen. Das Geschäftsmodell Wallfahrtskirche war zeitweilig einträglich, später das Geschäftsmodell Verschotterung des Hohenstoffeln, das an Naturschutzgesetzen scheiterte. Daher ist nachvollziehbar, dass sich Steinhorn um neue Geschäftsmodelle bemüht. Auch dass er gern Steuersparmodelle probiert und in öffentliche Fördertöpfe greift ist legitim. Sogar Knauserigkeit ist verständlich.

Von Freiwein zu Freibier

So ist Steinhorn in den Stoffelndörfern nicht dafür bekannt, bei Festen freizügig Freibier zu spenden – trotz seines ersten Namensteils. Dies auch im Gegensatz zu einem seiner Ahnen, der als Grundherr in Weiterdingen versuchte, „die Bauern mit fortwährenden Weinspenden zu besänftigen“, was ihm auch gelang, denn „die bäuerliche Bevölkerung war nicht revolutionär. Der Bauer fügt sich der Autorität, gleichviel wer sie hat“ (Hegau Jahrbuch 31/1974, S. 148). Das war während der Badischen Revolution 1848. Inzwischen haben sich die Zeiten geändert: Die Grundherrschaft ist verschwunden, der demokratisch gesinnte Bürger akzeptiert höchstens noch Autorität, die auf persönlicher Leistung beruht. Wohlgemerkt: Steinhorn ist nicht für die Taten seiner Ahnen verantwortlich, und diese nicht für seine.

Steinhorn bezahlt gelegentlich mit Naturalien. Hat er Ihnen angeboten, Ihre Rechnung mit Basalt zu begleichen? Davon scheint er genug zu haben, erst kürzlich wurden wieder Lastwagenladungen von Basaltbrocken auf die Böschung der Blockhütte gekippt.

Nein, hat er nicht. Mit Basalt könnte ich auch nichts anfangen. Zu den Geschäftsmodellen der Steinhörner will ich ergänzen: Ich muss mir auch mein Geschäftsmodell überlegen, ich muss auch schauen, wie ich über die Runden kommen kann. Ich liefere gute Qualität zum anständigen Preis. Ich muss die Rechnungen meiner Lieferanten sofort bezahlen und kann nicht jahrelang herumstreiten. Will ich auch nicht. Und ich will niemand übers Ohr hauen. Ich will nur für meine Arbeit bezahlt werden. Ich will Gerechtigkeit. Ich habe geliefert, Steinhorn muss auch liefern: 13.000 Euro.

Die drei Stoffeltiere

Zum Schluss habe ich eine Frage: Wissen Sie, was es mit Steinhorns Namensteil „zu den drei Stoffeltieren“ auf sich hat?

Die drei Stoffeltiere sind der Bär, der Wolf und das Mufflon. Bären sind ausgerottet, Wölfe selten und geschützt, nur Mufflons ziehen in einer Herde um den Hohenstoffeln. Einen Mufflonabschuss lässt sich Steinhorn fürstlich vergüten, damit könnte er seine Schulden bei Ihnen locker mehrfach tilgen.

Ich muss jetzt zur Baustelle, mein Kunde wartet. Tschüss Herr Hug!

Vielen Dank für das informative Gespräch, Herr Schaff, viel Erfolg und bleiben Sie bei guter Puste!


Meta: Diese Webseite erscheint seit 07.09.2017. Die Informationen haben Alfred Schaff und ich nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und dabei viele Beiträge von Helferinnen und Helfern genutzt, denen wir dafür herzlich danken. Hinweise auf Fehler nehme ich gerne an.

Herrn Steinhorn biete ich an, mit ihm ein Interview zu führen, in dem er seine Sicht auf die Sachverhalte und Ereignisse darstellen kann, da auch daran ein öffentliches Interesse besteht.

Auftragnehmern von Herrn Steinhorn biete ich an, mir ihre Erfahrungen mit ihm zu berichten.

K. Hug

Änderungen:

13.12.2017: Fortsetzungsseite Schaff gegen Steinhorn am 13.11.2017 vor dem Landgericht hinzugefügt. Anhang: Kritik der Schätzung des Volumens des Recyclingmaterials im Sachverständigengutachten.